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Tarifvertrag diakonie niedersachsen (tv dn) tarifgruppe e4

5 August 2020 No Comment

Mit Wirkung zum 19. September 2014 erfolgte zuletzt der gültige Abschluss des Tarifvertrags Diakonie Deutschland (TV DN) der zwischen dem Diakonischen Dienstgeberverband Niedersachsen (DDN) und der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft vereinbart wurde. Im Wesentlichen wurden alle Regelungen zusammengefasst, die zuvor in Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) festgeschrieben waren. Der Tarifvertrag bedeutet dabei eine Wende vom bisherigen kirchlichen Arbeitsvertragssystem hin zu einer tarifvertraglichen Basis zweier gleichberechtigter Sozialpartner. Der Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (TV DN) habe nach Angabe der Gewerkschaft ver.di einen ähnlichen Umfang wie der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) mit Arbeitszeitregelungen, Urlaubsregelungen und Zuschlägen. [4] Die Mitglieder im DDN müssen zugleich Mitglied eines Diakonischen Werks einer an der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen beteiligten Kirche sein. Im Oktober 2017 sind insgesamt 210 diakonische Rechtsträger mit insgesamt rund 37.000 Mitarbeitenden im DDN organisiert, darunter zahlreiche freigemeinnützige Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren, Alten- und Pflegeheime, Behindertenhilfeeinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen, Pflegedienste, Sozialstationen und Wohnungslosenhilfeeinrichtungen. Der Diakonische Dienstgeberverband Niedersachsen e.V. (DDN) mit Sitz in Hannover ist ein Zusammenschluss diakonischer Einrichtungen im deutschen Bundesland Niedersachsen.

Dieser kirchliche Arbeitgeberverband wurde am 28. November 2005 gegründet und erfolgte mit Zustimmung der damals in der Konferenz Diakonischer Werke in Niedersachsen zusammengeschlossenen Diakonischen Werke. Im Mai 2013 kam es zu einer Vereinbarung zwischen DDN mit den Gewerkschaften ver.di und den Marburger Bund Tarifverträge miteinander abzuschließen. Als erster Testlauf für die künftige Tarifpartnerschaft wurde im April und Mai 2013 über eine Erhöhung der Entgelte für die über 30.000 Beschäftigten der Diakonie Niedersachsen erfolgreich verhandelt. Der DDN ist Tarifvertragspartei der Arbeitgeberseite und vertritt die Interessen der Mitglieder als Dienstgeber gegenüber ihren Dienstnehmern und Mitarbeitervertretungen (MAV). Der DDN schließt kirchengemäße Tarifverträge für seine Mitglieder mit den Gewerkschaften ab, die mit der seit 1971 gegründeten Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen mit Sitz in Hannover eine sogenannte Sozialpartnerschaftsvereinbarung mit Regelungen zur Vermeidung von Streiks und Aussperrung in den diakonischen Einrichtungen geschlossen haben. [1] Danach sind die Formen des Arbeitskampfes nicht zulässig. Der DDN berät seine Mitglieder in Arbeitsrechtsverfahren und Arbeitsstreitigkeiten und wirkt an der Gestaltung von arbeitsrechtlichen Kirchengesetzen aktiv mit.

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