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Tarifvertrag ig metall chemie

5 August 2020 No Comment

Die neue Vereinbarung der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg, die als Pilotvereinbarung für andere Tarifrunden in Deutschland gelten soll, ist ein positives politisches Signal für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Es zeigt, dass wir die Krisenzeit beenden und dass die Arbeitnehmer für ihre Rechte für einen fairen Anteil an der Erholung eintreten. Die Vereinbarung zeigt auch, dass die „Flexibilität“ am Arbeitsplatz nicht nur von den Arbeitgebern, sondern auch von den Arbeitnehmern festgelegt werden sollte. Es gibt drei Hauptausleinen aus der Vereinbarung, die sich auf Löhne, Arbeitszeit und den so genannten Tariflohnzuschlag beziehen. Die neuen Regeln gelten für Auszubildende, die ihre Ausbildung nach dem 31. Dezember 2012 beenden. Die Lehrlingsvereinbarung läuft vom 1. Juni 2012 bis zum 31. Dezember 2014. Am 19. Mai 2012 begrüßte der Vorsitzende von Südwestmetall, Rainer Dulger, den jüngsten Kompromiss in der Metallindustrie (siehe Pressemitteilung).

Seiner Ansicht nach ließ die neue Vereinbarung den Unternehmen Raum, flexibel mit den Vorschriften über die Bindung neu qualifizierter Lehrlinge und die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern umzugehen. Der Südwestmetall-Vorsitzende betonte zudem, dass die Lohnerhöhung von 4,3 Prozent die positive wirtschaftliche Entwicklung in der Branche widerspiegele, von der die Beschäftigten profitierten. Bei der jüngsten Tarifrunde in der deutschen Metall- und Elektroindustrie standen vier Themen auf der Tagesordnung der Sozialpartner; Löhne, Leiharbeit, Lehrlinge und demografischer Wandel. Die neue Vereinbarung tritt am 1. November 2012 in Kraft und läuft bis 2017. Es soll auch als Pilotvereinbarung für andere Sektoren dienen. So haben die VGZ und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE) im Juni 2012 eine ähnliche Vereinbarung für Leiharbeitnehmer in Chemieunternehmen geschlossen. Die Chemische Vereinbarung hat die gleiche Laufzeit wie die in der Metallindustrie und Ergänzungen werden auch in fünf Schritten bezahlt werden. Die Skala reicht jedoch von 15 % bis 50 % für die Gehaltsstufen 1 und 2 und von 10 % bis 35 % für die Gehaltsstufen 3 bis 5. Während der Einsatz von Leiharbeitnehmern beispielsweise durch einen Betriebsvertrag eingeschränkt werden kann, können andere Flexibilisierungsmaßnahmen bei der Vergütung eingeführt werden, wie die Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden für einen begrenzten höheren Anteil der Arbeitnehmer.

Wenn Leiharbeitnehmer nicht die gleichen Löhne und Arbeitsbedingungen wie Dauerbeschäftigte genießen, kann der Betriebsrat dagegen einwenden, dass sie in Zukunft eingesetzt werden. IndustriAll Europe begrüßt den am 6. Februar zwischen der IG Metall und Südwestmetall unterzeichneten Tarifvertrag. Das Abkommen steht an der Spitze der Tarifverhandlungen und ist ein positives Beispiel für die Sozialpartner nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Nur wenige Tage später wurde auch ein weiterer Tarifvertrag unterzeichnet, diesmal für Leiharbeitnehmer in der Branche. Die kürzlich geschlossene Vereinbarung ermöglicht die uneingeschränkte Entsendung von Leiharbeitnehmern in jedem Unternehmen für 18 Monate. Nach Ablauf dieser Frist muss das Unternehmen prüfen, ob der betreffende Leiharbeitnehmer einen direkten unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten kann.

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